caspers mock - Der Rechtstipp

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In dieser Ausgabe des Rechtstipp geht es um die die „Ablösung des sogenannten gelben Scheins“ mit der Einführung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die seit dem 01. Januar 2023 gilt.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom ausstellenden Arzt elektronisch an die Krankenkassen übermittelt und die Arbeitgeber können diese dann bei den Krankenkassen abrufen.

Auch wird darüber informiert, welche Ausnahmen es bei der eAUB geben kann, welche Folgen dem Arbeitnehmer, bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entstehen können.

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