Nach der Impfverordnung des Bundes sollen zunächst Menschen mit höchster Priorität geimpft werden.
Dazu gehören:
- Menschen über 80 Jahre
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
- Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Notaufnahmen)
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu schutzbedürftigen Gruppen (z. B. in der Onkologie oder Transplantationsmedizin)
Mehr Informationen unter: Corona-Impfung Rheinland-Pfalz